Jährliche Wartung und UVV-Prüfung Ihrer Schweißanlagen
Warum sind jährliche Wartungen an Schweißmaschinen erforderlich?
Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften geben jedem Gewerbetreibenden vor (gleich welches Gewerk), sich um die elektrische Sicherheit in seinem Betrieb zu kümmern, ansonsten wird dies als vorsätzliche und fährlässige Handlung gewertet. Die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 fordert die sicherheitstechnische Überprüfung Ihrer Schweißgeräte.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
Bei Nichteinhaltung dieses Gesetzes durch den Betreiber, drohen Bußgelder, Führungskräfte können in persönliche Haftung genommen werden, die Versicherung verweigert den Schutz, bei Personenschäden wird die gesamte Schweißanlage stillgelegt. So z. B. schließen Brandschutzversicherungen eine Haftung aus, wenn Ihre Betriebsstätte oder Teile davon durch einen Brand zerstört werden, der von einem nicht geprüften Gerät verursacht wurde! Weiterhin muss der Eigentümer im Schadensfall den einwandfreien Zustand nach VDE dem Versicherer und der Berufsgenossenschaft nachweisen, ansonsten wird eine Haftung ausgeschlossen, wenn Personen durch ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen.
Wir bieten Ihnen eine UVV-Prüfung Ihrer ortsveränderlichen Schweißmaschinen fristgerecht gemäß VDE 0701/0702 / VDE 0544-4/DIN EN 60974-4 inkl. Prüfplakette und Protokoll.